Es gilt die Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. September 2022 (Nds. GVBl. S. … – VORIS 21067)
Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich
1. eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
2. einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
3. Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.